Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung in Kraft getreten

Abfallwirtschaft

Die Bundesregierung hat einer vom Bundesrat angeregten Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) zugestimmt. Danach gelten Polystyrol-Dämmstoffe, die das Flammschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) enthalten, befristet bis zum 31. Dezember 2017 nicht mehr als gefährlicher Abfall. Die Änderung ist am 28. Dezember 2016 in Kraft getreten, sodass HBCD-haltige Dämmstoffe vorläufig wieder als nicht-gefährlicher Abfall entsorgt werden dürfen

LKT Rundschreiben Nr. 701/2016 [PDF-Dokument: 42 kB]

29.12.2016